Es erfolgten lediglich kurze, abstrakte Aussagen ohne Details in Nebenpunkten. Zwar kann ein gewisses zurückhaltendes Aussageverhalten mit ihrem fremdsprachigen Hintergrund erklärt werden. Es ist auch notorisch, dass es Opfern von sexuellen Übergriffen oft nicht leicht fällt, über die Vorkommnisse zu sprechen. Trotzdem fällt auf, dass die Beschwerdeführerin in ihren Aussagen tendenziell karg und abstrakt blieb. Ihr eigenes Gefühlsleben während dieser Nötigungshandlung beschrieb sie nicht. Schilderung von Widerwillen, Ekel oder Überraschung, welche sie im Rahmen des gemeinsamen Treffens verspürt haben muss, erfolgten nicht.