Zwar stehen sich die Aussagen zumindest teilweise diametral entgegen, jede der beiden Darstellungen ist aber für sich betrachtet möglich und erscheint nicht von vornherein völlig unplausibel. 3.1 Konkret sagte die Beschwerdeführerin aus, der Beschuldigte habe ihr mündlich im Rahmen des Treffens in der Nacht vom 6. März 2018 gesagt, er werde das Video auf Facebook posten, wenn sie sich nicht anständig benehme. Auf Nachfrage gab die Beschwerdeführerin an, die Aufforderung, sich anständig zu benehmen, sei wie folgt zu verstehen: