Die Staatsanwaltschaft verfügte am 25. Juni 2018 die Einstellung der Strafuntersuchung. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Strafverfahrens damit, dass es sich vorliegend um ein Vieraugendelikt handle und Aussage gegen Aussage stehe. Die Aussagen des Beschuldigten seien glaubhaft und würden durch die polizeilichen Feststellungen untermauert. Die Polizei habe die Videos gesichtet und sei zum Schluss gekommen, A.___ habe bei mindestens einer Videosequenz gesehen, wie der Beschuldigte mit seinem Handy am Filmen gewesen sei. Des Weiteren seien die Videoaufnahmen 23 Tage vor der polizeilichen Einvernahme tatsächlich vom Beschuldigten gelöscht worden.