Am 28. März 2018 wurde der Beschuldigte polizeilich einvernommen, wobei er die Angaben von A.___ nur teilweise bestätigte. Er anerkannte, die Beschwerdeführerin bei «[…]» kennengelernt zu haben und dass sie mehrmals einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hätten. Unumwunden räumte er ein, es stimme, dass er mit seinem Natel Videos von gemeinsamen sexuellen Handlungen erstellt habe. A.___ habe dies aber gewusst und sei damit einverstanden gewesen. Er habe A.___ zu nichts genötigt oder gezwungen. Auf Wunsch von A.___ habe er die Aufnahmen effektiv gelöscht. 2. Die Staatsanwaltschaft verfügte am 25. Juni 2018 die Einstellung der Strafuntersuchung.