I. 1. Am 9. März 2018 erstattete A.___ Strafantrag gegen B.___ auf dem Polizeiposten in Solothurn. Sie meldete, den Beschuldigten bei der Internetplattform «[…]» kennengelernt und mehrmals einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Anlässlich eines Treffens habe der Beschuldigte ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen Videoaufnahmen von gemeinsamen sexuellen Handlungen erstellt. In der Folge habe er ihr gedroht, diese Videos über Facebook zu posten, wenn sie nicht tue, was er von ihr verlange bzw. mit ihm Sex habe, wenn er das wolle. Am 28. März 2018 wurde der Beschuldigte polizeilich einvernommen, wobei er die Angaben von A.___ nur teilweise bestätigte.