Der Beschwerdeführer schilderte sinngemäss eine längerdauernde Familienstreitigkeit zwischen ihm, seiner Mutter und seiner Schwester. Aufgrund diverser Beleidigungen und Verfehlungen durch seine Schwester habe er ein Hausverbot gegen sie erwirkt. Trotzdem überschreite sie wiederholt die Grenzen, belästige und bestehle ihn. Beim Vorfall vom 30. Juli 2018 habe die Schwester erneut gegen das klare Hausverbot verstossen. Nun wolle er sich dieses Verhalten nicht länger bieten lassen und verlange aus diesem Grund, dass das gerichtliche Hausverbot nun auch effektiv gegen seine Schwester durchgesetzt werde.