Unnötig verletzend war schliesslich auch der Begriff des «Narzissmus», indessen geht auch hier aus dem Kontext des Abschnitts hervor, dass sich die Beschuldigten in erster Linie darum sorgen, die Kinder könnten gegen deren Willen zu einem Kontakt mit ihrem Vater gezwungen werden. Zusammenfassend ist somit aufgrund des Gesamtzusammenhang des Textes festzuhalten, dass es den Beschuldigten kaum darum gegangen war, den Beschwerdeführer in seiner Ehre zu verletzen. Sie waren in Sorge um das Befinden ihrer Enkelinnen und wollten der [...] ihre Sicht der familiären Situation darlegen.