Auch wenn diese Schilderungen vom Beschwerdeführer als ehrverletzend empfunden wurden (und sie dies, insbesondere die Ausdrücke «Hochstaplerei» und «Narzissmus», auch sein können), geht aus dem Schreiben als Ganzes klar die Sorge um ihre Enkelinnen hervor und nicht die Absicht, den Beschwerdeführer als unehrenhaften Menschen oder gar als Straftäter zu diskreditieren.