Dass es dabei zu negativen Äusserungen gegenüber dem Beschwerdeführer kam, liegt in der Natur der Sache, nachdem sie offenbar der Auffassung waren, eine Kontaktaufnahme zwischen ihm und seinen Kindern sei im Moment für die Mädchen kontraproduktiv. Auch wenn diese Schilderungen vom Beschwerdeführer als ehrverletzend empfunden wurden (und sie dies, insbesondere die Ausdrücke «Hochstaplerei» und «Narzissmus», auch sein können), geht aus dem Schreiben als Ganzes klar die Sorge um ihre Enkelinnen hervor und nicht die Absicht, den Beschwerdeführer als unehrenhaften Menschen oder gar als Straftäter zu diskreditieren.