So ist es in der Tat wenig verständlich, dass die Beschuldigten den fraglichen Bericht, in dem es darum gegangen war, sich zu einer Kontaktaufnahme zwischen dem Beschwerdeführer und seinen Kindern zu äussern und dazu Stellung zu nehmen, ob sie allenfalls für die Anbahnung eines Kontaktes zwischen ihm und den Kindern zur Verfügung stehen könnten, in diesem Ton abgefasst haben, insbesondere was die Ausdrücke «Hochstaplerei» und «Narzissmus» anbelangt. Andererseits geht es ihnen in diesem Bericht offensichtlich um das Wohl ihrer Enkelinnen und sie sahen sich aufgrund der Anfrage der [...] veranlasst, die familiäre Situation aus ihrer Sicht zu schildern.