Im Weiteren schildern sie unter den Begriffen «Hochstaplerei» und «Narzissmus» dessen Geschäftsverhalten und die Herstellung eines Kontaktes zwischen ihm und seinen Kindern. Dass der Beschwerdeführer die Ausdrucksweise der Beschuldigten in diesem Schreiben als beleidigend und ehrverletzend empfindet, ist nachvollziehbar und es ist begreiflich, dass er sich vom Ton dieses Berichts befremdet zeigt.