am 17. Januar 2018 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung sowie auf Anweisung der Staatsanwaltschaft, gegen die Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Ehrverletzungen zu eröffnen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Staatsanwaltschaft habe ihre Verfügung nur pauschal und oberflächlich begründet. Dabei habe sie sich teilweise einer anderen Terminologie bedient als die Beschuldigten und deren Aussagen verharmlost. Der Beschwerdeführer werde von den Beschuldigten in jeder Hinsicht als unzuverlässig bezeichnet. Weiter werde ihm vorgehalten, die Kinder zum Verbleib in seiner Wohnung gezwungen zu haben. Dies sei eine Verleumdung.