I. 1.1 A.___ lebt getrennt von seiner Ehefrau D.___. Beim Richteramt [...] ist ein Eheschutzverfahren hängig. Im Rahmen dieses Verfahrens forderte das Richteramt [...] die [...] auf, einen Bericht über den Aufbau und die Ausgestaltung des Kontaktrechts zwischen dem Vater und den beiden Kindern E.___, geb. [...], und F.___, geb. [...], auszuarbeiten. Die [...] führte in diesem Zusammenhang u.a. auch ein Gespräch mit den Grosseltern mütterlicherseits, B.___ und C.___, welche dieses anschliessend in einem schriftlichen Bericht festhielten und der Abklärungsperson zukommen liessen (Stellungnahme vom 17. September 2017). Am 21. Dezember 2017 liess A.___ gegen B.___ und C.___