Vielmehr sind die beleidigenden, wechselseitigen Äusserungen der beiden Frauen im Gesamtkontext eines gehässigen Familienstreits einzuordnen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass es dabei zu heftigen Äusserungen kommen kann, wobei solche Aussagen in aller Regel wenig ernst zu nehmenden Charakter aufweisen dürften. Sodann ergibt sich aus dem Gesamtinhalt der Nachrichten und ihres engen zeitlichen Zusammenhangs, dass es bei beiden involvierten Personen vornehmlich um das Kundtun von persönlichen Aversionen und das Ausdrücken ihres Unmuts gegangen sein dürfte. Ein Schuldspruch wegen Drohung erscheint somit unwahrscheinlich.