Hilfe meine pass Hilfe [acht lachende Smileys]» (Nachricht vom 19. Mai 2018, 01:55). Auch diese Reaktion zeigt, dass die Beschwerdeführerin nicht verängstigt war. 5.3 Aufgrund ihrer Reaktion kann ausgeschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin Angst vor der Beschuldigten verspürte. Dass sie tatsächlich in Angst und Schrecken versetzt worden sein soll, wie sie dies geltend macht, ist aufgrund der oben zitierten Nachrichten nicht ersichtlich. Vielmehr sind die beleidigenden, wechselseitigen Äusserungen der beiden Frauen im Gesamtkontext eines gehässigen Familienstreits einzuordnen.