Vorliegend kann jedoch aufgrund des Gesamtkontexts und der Reaktion der Beschwerdeführerin ausgeschlossen werden, dass sie tatsächlich in Angst und Schrecken versetzt wurde: Zunächst war es die Beschwerdeführerin, welche sich als Erste per WhatsApp an die Beschuldigte wandte und diese sowie ihre Tochter heftig verunglimpfte und in Aussicht stellte, sie werde die beiden «ficken». In der Folge beschimpfte auch die Beschuldigte die Beschwerdeführerin. Als die Beschwerdeführerin der Beschuldigten in der Folge vorwarf, das Geld ihres Bruders verschwendet zu haben, reagierte die Beschuldigte wie folgt: «Vielleicht sehen uns bei polizei! Schweizer pas bedeutet nicht dass kannst du alles machen!»