Die Beschwerdeführerin hingegen verweist auf folgende Nachrichten: Zunächst habe ihr die Beschuldigte am 18. Mai 2018 geschrieben: «Vielleicht sehen uns bei polizei! Schweizer pas bedeutet nicht dass kannst du alles machen!» (Nachricht vom 18. Mai 2018, 13:22). Am nächsten Tag habe ihr die Beschuldigte geschrieben: «A.___ will meine ganze Körper in Gips sehen? Ok. Sehen wir was machen weiter mit Schweizer pas!!!!» und «Ich bin gleich bei polizei!» (Nachricht vom 19. Mai 2018, 01:55). Mit diesen Nachrichten habe die Beschuldigte konkret gedroht, bei der Polizei eine massive Falschanschuldigung zu platzieren.