___ wegen Drohung und Beschimpfung). Dabei ging es um die Aussage der Beschuldigten, in der sie gegenüber der Beschwerdeführerin schrieb: «sehen wir was machen weiter mit schweizer pas!» (Nachricht vom 19. Mai 2018, 01:55). Die Beschwerdeführerin machte geltend, diese Äusserung habe sie als Drohung empfunden, da sie der Auffassung gewesen sei, die Beschuldigte wolle mit einer Falschanzeige ihre Einbürgerung erschweren oder verhindern. Der Strafantrag vom 24. Mai 2018 ist Gegenstand der vorliegenden Nichtanhandnahmeverfügung.