Angst in leben kannst du haben nur von Gott!» (Nachricht vom 18. Mai 2018, 13:08). 2. Nachdem die Beschuldigte Strafantrag gegen die Beschwerdeführerin eingereicht hatte, wurde die Beschwerdeführerin am 24. Mai 2018 von der Kantonspolizei Solothurn zu den Vorhalten einvernommen. Sie räumte ein, sie habe die WhatsApp-Nachrichten aus freien Stücken verfasst, bestand jedoch darauf, auch die Beschuldigte habe sie beschimpft und bedroht, weshalb sie gleichentags Gegenanzeige einreichte (Strafantrag gegen die Beschuldigte vom 24. Mai 2018 gegen B.___ wegen Drohung und Beschimpfung).