Daraufhin erstatteten die Beschuldigte und ihre Tochter am 18. Mai 2018 Strafantrag gegen die Beschwerdeführerin wegen Drohung und Beschimpfung. Aufgrund der WhatsApp-Nachrichten kam die Kantonspolizei Solothurn jedoch zum Schluss, die Beschuldigte sei nicht in Angst und Schrecken vor der Beschwerdeführerin versetzt worden. Auf die geltend gemachte Drohung, die Beschwerdeführerin werde ihre ganze Familie «ficken», schrieb die Beschwerdeführerin: «Angst? Für was? Von dir? Von deine Mann? Angst in leben kannst du haben nur von Gott!» (Nachricht vom 18. Mai 2018, 13:08).