II. 1. Ausgangspunkt des Strafantrags der Beschwerdeführerin ist folgender Sachverhalt: Die Parteien gerieten am 18. Mai 2018 in Streit, welcher per WhatsApp ausgetragen wurde. Hintergrund war eine familiäre Streitigkeit; der Lebenspartner der Beschuldigten ist der Bruder der Beschwerdeführerin. Auslöser für den Streit waren Äusserungen von C.___, der Tochter der Beschuldigten, gegenüber der Beschwerdeführerin, woraufhin eine Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und der Beschwerdeführerin entfacht wurde. Aus den WhatsApp-Nachrichten ist ersichtlich, dass sich zunächst die Beschwerdeführerin am 18. Mai 2018 an die Beschuldigte wandte.