I. 1. Am 24. Mai 2018 erstattete A.___ bei der Kantonspolizei Solothurn Strafantrag gegen B.___ wegen Drohung und Beschimpfung. Sie und die Beschuldigte seien am 18. und 19. Mai 2018 via WhatsApp in Streit geraten. Dabei habe die Beschuldigte mit einer Falschanzeige bei der Polizei gedroht, wodurch sie in Angst und Schrecken versetzt worden sei, weil sie davon ausgegangen sei, mit den falschen Anschuldigungen werde ihre derzeit pendente Einbürgerung verhindert oder massiv erschwert. 2. Die Staatsanwaltschaft verfügte am 3. Juli 2018 die Nichtanhandnahme der Straf-untersuchung.