Zur Stellungnahme und zum Vergleich nahm die Beschwerdeführerin wie folgt Stellung. Erst mit Zustellung des Entwurfs des Vergleichs von der Staatsanwaltschaft sei ihr zur Kenntnis gelangt, dass der Ehemann unter Drohung durch die [...] kriminellen Stiftungsräte C.___ und D.___ gesetzt worden sei. Der Ehemann sei in bester Kenntnis gewesen, dass die Prozesslawine durch seine eigenen Schwestern gestartet worden sei und dass die [...] Rechtsanwälte C.___ und D.___ das gesamte Stiftungskapital ausgeraubt hätten. C.___ und D.___ hätten im Namen der Stiftungen die Prozesse gestartet und mit dem Kurator E.___ die vorteilhaften Geschäfte auf Kosten der Stiftung getätigt.