Am 13. Januar 2017 liess sich der Beschuldigte vernehmen. Durch seine Anwältin liess er ausführen, die Beschwerdeführerin habe insgesamt 205 Gerichtsverfahren gegen die jeweiligen Stiftungsräte in die Wege geleitet, die allesamt zu Ungunsten der Stiftungen entschieden worden seien. Sie habe damit eine so gewaltige Prozesslawine losgetreten, dass das in den Stiftungen gehaltene Vermögen nicht einmal zur Begleichung der immensen Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 1.2 Mio. CHF ausreiche. Der Beschuldigte habe mit den Stiftungsräten im Jahr 2015 einen Vergleich dahingehend geschlossen, dass sein Anteil für die Begleichung der Gerichts- und Anwaltskosten eingesetzt werden solle.