Aufgrund der von der Rechtsanwältin des Beschuldigten eingereichten Unterlagen sei nun jedoch erstellt, dass das Ehepaar sowie die Mutter und die Schwestern des Beschuldigten bezüglich der Stiftungen über Jahre hinweg in etliche Gerichtsverfahren involviert gewesen seien. Fakt sei, dass das in den Familienstiftungen angelegte Vermögen aufgrund der bis dato über 200 Gerichtsverfahren schlichtweg aufgebraucht und für die Bezahlung von Gerichts- und Anwaltskosten verwendet worden sei. Die einzelnen, über die Jahre hinweg getätigten Geldtransaktionen unter diesen Umständen nachvollziehen zu wollen, sei schlichtweg nicht möglich.