Für die Staatsanwaltschaft sei demnach nicht einmal nachvollziehbar, wann genau sich der Beschuldigte ohne Wissen seiner Ehefrau das Vermögen aus den Stiftungen angeeignet haben soll, zumal die Beschwerdeführerin einfach pauschal geltend mache, dass die Stiftungen ihres Vermögens beraubt worden seien. Aufgrund der von der Rechtsanwältin des Beschuldigten eingereichten Unterlagen sei nun jedoch erstellt, dass das Ehepaar sowie die Mutter und die Schwestern des Beschuldigten bezüglich der Stiftungen über Jahre hinweg in etliche Gerichtsverfahren involviert gewesen seien.