2016] sei umzusetzen. Ferner beantragte sie, es sei ein unabhängiger Sonderstaatsanwalt zu bestellen, der willig und fähig sei, den Fall einer gesetzeskonformen Behandlung gemäss dem Strafgesetz zu unterziehen und aufzuklären. 4.1 Die Staatsanwaltschaft (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) verzichtete mit Schreiben vom 27. Juni 2017 unter Hinweis auf die angefochtene Einstellungsverfügung auf eine Vernehmlassung. 4.2 B.___ (nachfolgend: Beschuldigter) beantragte mit Eingabe vom 5. Juli 2017, die Beschwerde sei zurückzuweisen. 4.3 Mit Replik vom 4. Juli 2017 hielt die Beschwerdeführerin sinngemäss an den bereits gestellten Rechtsbegehren fest.