Der Stellungnahme wurde eine Kopie eines Vergleichs beigelegt. 1.10 A.___ nahm dazu am 23. Januar 2017 Stellung. 2. Mit Verfügung vom 8. Juni 2017 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen B.___ wegen Betrugs evtl. Veruntreuung ein. 3. Dagegen erhob A.___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 19. Juni 2017 (Postaufgabe) frist- und formgerecht Beschwerde an das Obergericht des Kantons Solothurn. Sie verlangte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben, ein Ermittlungsverfahren sei einzuleiten und das Urteil des Obergerichts vom 29. August 2017 [recte: 2016] sei umzusetzen.