1.2 Den Beistatuten kann entnommen werden, dass A.___ und B.___ Erstbegünstigte zu gleichen Teilen am gesamten Ertrag und Vermögen sowie aus einem allfälligen Liquidationserlös auf Lebenszeit ohne Einschränkung der beiden in [Ort] ansässigen Stiftungen [...] und [...] (gewesen) sind. 1.3 Mit Brief vom 5. Januar 2016 teilte die Staatsanwaltschaft A.___ mit, aus ihrer Strafanzeige vom 12. Dezember 2015 gehe kein klarer Tatverdacht hervor. Insbesondere ergebe sich daraus nicht, wann B.___, wie, wo, weshalb, in welcher Höhe und zum Nachteil von wem Gelder der genannten Stiftungen ertrogen resp. veruntreut haben soll.