I. 1.1 Mit Eingabe vom 12. Dezember 2015 an die Staatsanwaltschaft Solothurn erstattete A.___ Strafanzeige gegen ihren Ehemann B.___ wegen Betrugs in mehreren Fällen. Zur Begründung führte sie aus, sie habe am 11. Dezember 2015 von Dritten erfahren, dass ihr Ehemann bereits im Jahr 2014 hinter ihrem Rücken und ohne ihre Kenntnis Vermögenswerte aus den Stiftungen [...] und [...] verschleiert habe. Er habe sie betrogen und ihr Vermögenswerte entzogen. Der Strafanzeige legte A.___ die jeweiligen Beistatuten der Stiftungen [...] und [...] bei. 1.2 Den Beistatuten kann entnommen werden, dass A.___ und B.___