Diese Positionen machen gesamthaft 7.25 Stunden aus. Auch weitere kleinere Positionen, insbesondere das Aktenstudium, sind nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist, welche Bewandtnis es mit den Abklärungen im Zusammenhang mit einer ungarischen Arbeitnehmerin hat. Die entsprechenden Positionen vom 19. bis 27. April 2016, insgesamt 2.41 Stunden, sind deshalb zu streichen. Ebenfalls zu streichen sind die Kleinstaufwendungen wie Kopie (per Email) an den Klienten. Gesamthaft sind somit 10.54 Stunden à CHF 250.00 zu entschädigen. Bei den Auslagen sind Kopien mit CHF 0.50 pro Stück zu entschädigen (§ 158 Abs. 5 GT). Der Aufwand reduziert sich damit um CHF 71.00.