Am 29. März 2016 erteilte die Staatsanwältin in der Untersuchung gegen den Beschwerdeführer der Polizei Kanton Solothurn den Auftrag, diesen, den Geschädigten und drei Auskunftspersonen zu befragen. Mit Eingabe vom 6. April 2016 intervenierte für den Beschwerdeführer Rechtsanwältin Claudia Ziegler und ersuchte um Zustellung der Akten. Die Befragung des Geschädigten erfolgte am 21. Juni 2016, jene des Beschwerdeführers im August 2016 (Datum des Rapports: 12. August 2016), die vier Auskunftspersonen wurden am 7. und 29. Dezember 2016 befragt. Mit Eingabe vom 3. Februar 2017 zog Rechtsanwältin Patricia Schuler für den Geschädigten den gegen den Beschwerdeführer gestellten Strafantrag zurück.