Rechtsanwalt Markus Brülhart mit Eingabe vom 7. Mai 2015 und ersuchte um Akteneinsicht. Mit Eingabe vom 18. Mai 2015 stellte er diverse Beweisanträge, welchen die Staatsanwältin mit Verfügung vom 3. März 2016 teilweise stattgab. Am 3. März 2016 stellte die Staatsanwältin das Verfahren gegen den Geschädigten wegen übler Nachrede ein. Die Einstellungsverfügung blieb unangefochten. 1.3 Am 29. März 2016 erteilte die Staatsanwältin in der Untersuchung gegen den Beschwerdeführer der Polizei Kanton Solothurn den Auftrag, diesen, den Geschädigten und drei Auskunftspersonen zu befragen.