Der Deliktsbetrag wurde auf CHF 6‘960.60 beziffert. Der Sachverhalt wurde wie folgt dargestellt: Der Geschädigte habe während mehrerer Jahre seine Firmenliegenschaft an den Beschwerdeführer vermietet, dies ohne grosse Zwischenfälle und Probleme. Der Beschwerdeführer habe auf Ende Juli (2014) ordnungsgemäss gekündigt. Bei der Abgabe der Liegenschaft habe der Geschädigte Mängel festgestellt, welche gemäss seinen Angaben dem Beschwerdeführer zuzuschreiben seien. Beide Parteien hätten sich nicht einigen können, welche Gegenstände oder Installationen bereits vor dem Einzug des Beschwerdeführers vorhanden gewesen seien.