am 17. Dezember 2012 anlässlich von dessen Einvernahme gestellt habe. Die Staatsanwaltschaft habe sich an dieser Vorverurteilung beteiligt, indem sie mit der Verfügung vom 18. Juni 2013 den Beweisantrag auf Erstellung eines umfassenden (interdisziplinären) Unfallgutachtens mit der Begründung abgewiesen habe, Beweisanträge zu unerheblichen, offenkundigen und rechtsgenüglich erwiesenen Tatsachen könnten abgelehnt werden und ein Unfallgutachten würde keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen. Das später eingeholte Gutachten habe ergeben, dass das eine krasse Fehlbeurteilung gewesen sei.