geführt werden sollte und wie nun die Angelegenheit mit der Versicherung und der Leasinggesellschaft erledigt werde. 4.8 Es entspricht der Praxis, dass für die Nachbearbeitung abgeschlossener Fälle ein gewisser Aufwand entschädigt wird. Üblicherweise wird hier – auch in Fällen von Verurteilungen – eine halbe Stunde zugebilligt, in besonderen Fällen gelegentlich eine Stunde. Das Verfahren gegen den Beschwerdeführer war mit Komplikationen behaftet, welche es angezeigt erscheinen lassen, eine Stunde zu entschädigen.