Nachbearbeitung notwendig sei, weshalb die Honorarrechnung um die geltend gemachten drei Stunden zu kürzen sei. In der Beschwerde wird dazu geltend gemacht, die sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung beinhalte im konkreten Fall selbstverständlich auch eine Nachbesprechung mit dem Beschwerdeführer. So sei diesem, einem juristischen Laien, zum Beispiel die Bedeutung der Verfahrenseinstellung im Vergleich zu einem Freispruch zu erklären, dass das Verfahren nun gegen D.___ geführt werden sollte und wie nun die Angelegenheit mit der Versicherung und der Leasinggesellschaft erledigt werde.