(drei Seiten Forensisch-molekularbiologisches Gutachten, drei Seiten Forensisch-molekularbiologischer Analysenbericht, 14 Seiten morphometrisches-rekonstruktives Gutachten, zuzüglich drei Seiten Anhang und Bildmappe) sind nicht derartig umfangreich und komplex, dass sie einen Aufwand von mehr als einer Stunde zu rechtfertigen vermögen. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gilt bei der Beantwortung der Frage, welcher Aufwand für eine angemessene Verteidigung im Strafverfahren nötig ist, als Massstab der erfahrene Anwalt, der im Bereich des materiellen Strafrechts und des Strafprozessrechts über fundierte Kenntnisse verfügt und deshalb seine Leistungen von Anfang an zielgerichtet und