Der Verteidiger stellt unter dem Datum des 18. März 2015 für das Studium der Korrespondenz der Staatsanwaltschaft und diverser Gutachten, sowie für ein Schreiben an den Klienten drei Stunden, und am 26. Januar 2016 für das Studium der Verfügung der Staatsanwaltschaft und des Ergänzungsgutachtens, sowie für ein Schreiben an den Klienten eine Stunde, insgesamt vier Stunden in Rechnung.