Es handle sich dabei um eine Aktiengesellschaft der Familie des Beschwerdeführers. Dieses Vorgehen sei aus steuerlichen und versicherungstechnischen Gründen gewählt worden. Tatsächlich habe sich der PW immer im Besitz des Beschwerdeführers befunden. Es sei aktenkundig, dass die [...] Versicherung bei der Staatsanwaltschaft vergeblich für ihre Unfallexperten Zugang zum beschlagnahmten Fahrzeug verlangt habe. Solange die Beschlagnahme des Fahrzeuges nicht aufgehoben gewesen sei, habe die Versicherung weder diese Abklärungen vornehmen noch das Wrack verwerten können.