mit Eingabe vom 1. Juli 2014 mitteilte, dass er mandatiert worden sei und um Zustellung der Akten ersuchte, am 15. Juli 2014 wurden ihm die Akten zugestellt und mit Eingabe vom 31. Juli 2014 nahm er Stellung zur Begutachtung, welche am 22. September 2014 in Auftrag gegeben wurde. Es ist zwar nicht ersichtlich, dass ein Aktenstudium von 7 Stunden und 15 Minuten zu jenem Zeitpunkt unmittelbar erforderlich war. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass Rechtsanwalt B.___ das Mandat neu übernommen hatte und sich mit den ganzen Verfahrensvorgängen vertraut machen musste.