_ vom 30. Juni 2013 und 7. April 2014 beigelegt hatte; - mit Eingabe, ebenfalls vom 28. Juli 2016 teilte Rechtsanwalt B.___ mit Bezug auf eine Mitteilung gemäss Art. 318 StPO mit, dass keine weiteren Beweisanträge gestellt würden; weiter nahm er Stellung zu den Verteidigungskosten; - mit Eingabe vom 24. August 2016 nahm Rechtsanwalt B.___ Bezug auf die Aufhebung der Beschlagnahme; - mit Eingabe vom 19. Oktober 2016 teilte Rechtsanwalt B.___ mit, dass sich A.___ und die E.___ im Verfahren gegen D.___ als Privatkläger konstituierten; - mit einer weiteren Eingabe vom 19. Oktober 2016 machte Rechtsanwalt B.