- mit Eingabe vom 18. März 2015 nahm er zum Gutachten Stellung und beanstandete die Vorverurteilung, welcher der Beschuldigte A.___ ausgesetzt gewesen sei, und er beantragte die Einstellung des Verfahrens; - ebenfalls mit Eingabe vom 18. März 2015 teilte Rechtsanwalt B.___ mit, dass er auch die Interessen der E.___, der Halterin des Unfallfahrzeuges, vertrete, und er erstattete für den Beschuldigten A.___ und die E.___ Strafanzeige (bzw. stellte Strafantrag) gegen D.___; - mit Eingabe vom 17. August 2015 rügte Rechtsanwalt B._