erneut Bezug auf die Fotoaufnahmen, die sich nicht bei den Akten befunden hatten; - mit Kurzbrief vom 18. Juli 2017 wurden ihm entsprechende Unterlagen zugesandt; - mit Eingabe vom 22. August 2013 nahm Rechtsanwalt C.___ Bezug auf das Unfallauto bzw. auf Versicherungsleistungen; - mit Eingabe vom 12. September 2013 erinnerte Rechtsanwalt C.___ an das Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung; - mit Eingabe vom 8. November 2013 bezog sich Rechtsanwalt C.___ auf Erhebungen in Bezug auf das Unfallfahrzeug; - mit Eingabe vom 1. Juli 2014 teilte Rechtsanwalt B._