die Anzeige vom 7. Juni 2013 (Verwenden eines Telefons während der Fahrt) zugestellt; - mit Eingabe vom 25. Juni 2013 beantragte Rechtsanwalt C.___, er sei als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten A.___ einzusetzen (mit den entsprechenden Formularen betreffend unentgeltliche Rechtspflege sowie Belegen); - mit Eingabe vom 4. Juli 2014 nahm Rechtsanwalt C.___ erneut Bezug auf die Fotoaufnahmen, die sich nicht bei den Akten befunden hatten; - mit Kurzbrief vom 18. Juli 2017 wurden ihm entsprechende Unterlagen zugesandt; - mit Eingabe vom 22. August 2013 nahm Rechtsanwalt C.