er ersuchte erneut um Zustellung der Akten; - in der Eingabe vom 25. März 2013 ging es um eine Besichtigung des Unfallfahrzeuges durch die Versicherung; - mit Brief der Staatsanwaltschaft vom 4. April 2013 wurde Rechtsanwalt C.___ Gelegenheit gegeben, zu einem Widerrufsverfahren Stellung zu nehmen; - am 4. April 2013 wurden Rechtsanwalt C.___ die Akten zugestellt; - am 10. April 2013 sandte er die Akten zurück; - mit Eingabe vom 22. April 2013 machte Rechtsanwalt C.___ geltend, die ihm zur Verfügung gestellten Akten seien nicht vollständig gewesen; gleichzeitig stellte er Strafantrag gegen D.___, da nur der Beschuldigte A.___ angezeigt worden sei;