2. Hinsichtlich der anwaltlichen Tätigkeiten während der Untersuchung ist Folgendes festzuhalten: - mit Eingabe vom 12. Oktober 2012 teilte Rechtsanwalt C.___ mit, dass A.___ ihn mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt habe und beantragte die Zustellung der Akten; - mit Eingabe vom 16. Oktober 2012 machte Rechtsanwalt C.___ Ausführungen zur Beschlagnahme des Telefons; - mit Eingabe vom 28. November 2012 ersuchte er erneut um Zustellung der Akten, da seine erste Eingabe unbeantwortet geblieben sei; gleichzeitig verwies er auf eine Eigendynamik, die der Fall in […] angenommen habe, welche den Beschuldigten A.___ sehr belaste; - am 29. November 2012 wurden die Akten Rechtsanwalt C.