_ wird mit separater Verfügung verfügt. 3. Die Verfahrenskosten trägt der Staat Solothurn. Die Begründung der Einstellungsverfügung geht im Wesentlichen dahin, dass aufgrund des morphometrischen-rekonstruktiven Gutachtens vom 9. Februar 2015 und des Ergänzungsgutachtens vom 5. Januar 2016, darauf zu schliessen sei, dass D.___ das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gelenkt habe. Das Verfahren gegen A.___ sei deshalb einzustellen.