Das Verfahren gegen A.___ wegen falscher Anschuldigung z.N. von D.___, grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Missachten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit (Anzeige Polizei Kanton Solothurn vom 5. März 2013, Rap.-Nr. 476768) und wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln durch Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt (Anzeige Polizei Kanton Solothurn vom 7. Juni 2013, Ref.Nr. 153280) sowie wegen Missachtung eines richterlichen Verbots (Anzeige Polizei Stadt Solothurn vom 18. Juni 2013, Rap.-Nr. 532107, wird eingestellt. 2. Die Entschädigung von A.___ wird mit separater Verfügung verfügt.