Ebenfalls am 13. Mai 2013 ordnete die nunmehr zuständige Staatsanwältin weitere Beweiserhebungen an. Am 18. Juni 2013 erliess sie eine Beweisverfügung, mit welcher unter anderem der Antrag auf Erstellung eines umfassenden (interdisziplinären) Unfallgutachtens abgewiesen wurde. Am 2. September 2013 ordnete die Staatsanwältin verschiedene Befragungen an. Am 2. Oktober 2013 wies sie den Antrag ab, Rechtsanwalt C.___ sei als amtlicher Verteidiger von A.___ einzusetzen. Am 22. September 2014 erteilte sie den Auftrag zur Erstellung eines interdisziplinären Gutachtens, gleichzeitig erteilte sie der Polizei weitere Ermittlungsaufträge.